Heimfall (von Nutzungsrechten)
- Heimfall (von Nutzungsrechten)
dem Lizenznehmer vom Urheber oder Inhaber eines ⇡ gewerblichen Schutzrechts eingeräumte ⇡ Nutzungsrechte (⇡ Lizenzen) sind Abspaltungen des Stammrechts und fallen daher an den Rechtsinhaber zurück (Heimfall), wenn der Nutzungsberechtigte auf sein Nutzungsrecht verzichtet oder die Nutzungsrechtseinräumung aus sonstigen Gründen endet.
Lexikon der Economics.
2013.
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