Heimfall (von Nutzungsrechten)

Heimfall (von Nutzungsrechten)
dem Lizenznehmer vom Urheber oder Inhaber eines  gewerblichen Schutzrechts eingeräumte  Nutzungsrechte ( Lizenzen) sind Abspaltungen des Stammrechts und fallen daher an den Rechtsinhaber zurück (Heimfall), wenn der Nutzungsberechtigte auf sein Nutzungsrecht verzichtet oder die Nutzungsrechtseinräumung aus sonstigen Gründen endet.

Lexikon der Economics. 2013.

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